Der Name der Robe Der Name der Robe - eBook-Ausgabe
Irre Zeugen, verrückte Anwälte, verdrehte Gesetze – mein Leben als Richterin
„Unverstellter und belustigter Blick auf den ach so hehren Rechtsbetrieb.“ - Ludwigsburger Kreiszeitung
Der Name der Robe — Inhalt
Da lacht selbst der Staatsanwalt
Wenn man seit zwanzig Jahren Richterin am Amtsgericht ist, hat man im Gerichtssaal schon fast alles gesehen: Annette Heiter berichtet über die Regelungswut des Gesetzgebers, die absurde Klagefreudigkeit von Nachbarn, erzählt von amtsmüden Richtern, übereifrigen Rechtsanwälten und absurden Zeugenaussagen.
Wie die wahre Geschichte des Richters, der Scheidungswillige sofort über ihre Intimkontakte befragt, den dümmsten Ausreden von Tatverdächtigen und über Gesetze, die klingen, als hätte ein Chinese eine schwedische Bauanleitung aus dem Ungarischen ins Deutsche übersetzt.
Ein höchst unterhaltsamer Einblick in die Absurditäten des deutschen Rechtssystems und ein ideales Geschenk für Juristen und Laien.
Leseprobe zu „Der Name der Robe“
WARUM ICH TROTZDEM RICHTERIN GEWORDEN BIN
Was das Schlimmste ist am Richterdasein? Menschen einsperren? Dauernd belogen werden? Ehefrauen und Führerscheine wegnehmen? Aktenstaub inhalieren? Mit anderen Richtern mittagessen? Auch schlimm, aber lange nicht das Schlimmste.
Ich habe eine Hitliste aufgestellt mit den schlimmsten Dingen. Auf Platz 3: dass man für allwissend gehalten wird.
„Du, was gibt’s denn für 20 Gramm Marihuana? Nur mal so aus Interesse …“ Keine Ahnung! Vielleicht 200 Euro auf dem Schwarzmarkt?
»Wenn das Ende meiner Führerscheinsperre auf [...]
WARUM ICH TROTZDEM RICHTERIN GEWORDEN BIN
Was das Schlimmste ist am Richterdasein? Menschen einsperren? Dauernd belogen werden? Ehefrauen und Führerscheine wegnehmen? Aktenstaub inhalieren? Mit anderen Richtern mittagessen? Auch schlimm, aber lange nicht das Schlimmste.
Ich habe eine Hitliste aufgestellt mit den schlimmsten Dingen. Auf Platz 3: dass man für allwissend gehalten wird.
„Du, was gibt’s denn für 20 Gramm Marihuana? Nur mal so aus Interesse …“ Keine Ahnung! Vielleicht 200 Euro auf dem Schwarzmarkt?
„Wenn das Ende meiner Führerscheinsperre auf einen Feiertag fällt, müssen die mir den Lappen dann nicht schon am Tag davor zuschicken?“ Müssen die bestimmt. Aber wenn sie es nicht tun: Willst du sie verklagen?
„Wie findest du denn den Freispruch für Kachelmann? Also, das geht doch gar nicht – jetzt sag du doch mal, so als Richterin!“
Die richtige Antwort hierauf wäre: Ich habe die Akten nicht gesehen, ich kann gar nichts dazu sagen. Das ist aber natürlich langweilig, weil ja jeder aus höchst zuverlässigen Quellen den Sachverhalt kennt – in allen Farben des Regenbogens. Und nichts gegen die Presse. Hier wird selbstverständlich die reine Wahrheit geschrieben oder zumindest das, was für eine zulässige Version der Wahrheit gehalten wird. Aber möglicherweise nicht die Wahrheit, die im Strafprozess relevant ist. Zu Frauen gemein sein und sie beschwindeln ist für sich genommen nicht strafbar. Die Knäste wäre sonst noch voller, als sie es ohnehin schon sind.
Auf Platz 2 meiner persönlichen Hitliste sind kenntnisreiche Fragen zum Beruf selbst.
„Ah, du bist Richterin! Sag mal, wie ist denn das, wenn man einen Mörder verurteilt?“ Also mal ehrlich, fragen Sie Ihren Zahnarzt auch: „Herr Doktor, wie fühlen Sie sich denn bei einer Wurzelspitzenresektion?“
„Spielt das eine Rolle, wenn dir einer der Anwälte sympathisch ist? Und was machst du, wenn beide gleich nett sind?“ Nun ja, viel praxisrelevanter wäre die Frage, was man macht, wenn man beide gleichermaßen doof findet.
„Hast du auch so einen schönen Hammer? Weißt schon … Ruhe im Gerichtssaal und so …?“ Ich bin im Besitz mehrerer Hämmer, sogar ein richtig toller Bohrhammer ist dabei. Aber wir benutzen im Gerichtssaal keine Hämmer (es sei denn, um Bilder aufzuhängen) – und um das auch gleich zu klären: Wir tragen auch keine weißen Perücken! Aber diese Frage führt mich fast zwangsläufig zum Spitzenreiter der Liste:
Mein persönlicher Platz 1 ist die beliebte Frage „Warum tragt ihr denn immer noch diese komischen Roben?“ Meine Lieblingsantwort darauf ist: „Weil man dann vergammelte Jeans drunter haben kann, und kein Mensch merkt es.“ Und meine zweitliebste Antwort ist, dass ein bisschen Kasperlethea-ter eben sein muss, sonst sind die Menschen nicht zufrieden. Warum wir sie tatsächlich tragen? Darauf komme ich später zurück; Tatsache ist: Ich trag sie gerne.
Aber lassen Sie mich doch noch kurz auf die Mörder zurückkommen. Die allermeisten Mörder sind genauso schnell gefangen wie verurteilt – das Verfahren ist also vergleichsweise langweilig. Und warum ist das so? Weil die meisten Gewaltverbrechen im häuslichen Umfeld stattfinden, das sind die sogenannten Beziehungstaten, und das bringt mich auf ein Thema, das zum einen beinahe zwingende Voraussetzung ist für Grausamkeiten aller Art, andererseits aber viel spannender ist als Mord und Totschlag: das Familienrecht.
§ 1 »MÄNNER UND FRAUEN PASSEN EINFACH NICHT ZUEINANDER … – DAS FAMILIENRECHT
„Männer und Frauen passen nicht zueinander, bestenfalls kurzzeitig ineinander!“ ist einer der Kernsätze meines alten Freundes Glauner. Er muss es wissen, schließlich war er jahrzehntelang als Scheidungsanwalt tätig.
„Bis dass der Tod Euch scheidet“ ist ja heute kein ernst zu nehmendes Motto mehr. Und zum Glück begreifen es nur wenige als Aufforderung, vor dem gewünschten Ende der Ehezeit zum Hackebeil zu greifen. Entstanden ist diese Formel in einer Zeit, als die Menschen mit etwa Mitte dreißig das Zeitliche segneten. Da war das Ende absehbar.
Da der Tod heute in den meisten Fällen einige Jahrzehnte zu spät kommt, um die Durchschnittsehe durch natürliches Ableben zu beenden, hat der Gesetzgeber sich die Ehescheidung ausgedacht. Dabei ist es gelungen, das Verfahren so kompliziert auszugestalten, dass es nur mithilfe von Anwälten möglich ist, eine Scheidung durchzuziehen. Die Lobby der Rechtsanwälte dürfte bei der Gesetzgebung kräftig mitgewirkt haben, vermutlich wurden den Entscheidungsträgern kostenfreie Scheidungen auf Lebenszeit versprochen.
Neidvoll blickt der deutsche Scheidungswillige ins islamische Recht, wo es ausreicht, dass der Ehemann seine Ehefrau dreimal verstößt („Ich verstoße dich, ich verstoße dich, ich verstoße dich!“), und schon ist man geschieden. Wenn Sie allerdings in Deutschland rechtskräftig geschieden sein wollen, genügt es leider nicht, zum islamischen Glauben überzutreten, um in den Genuss dieser Rechtslage zu kommen. Wäre dies so, müsste man Exbundespräsident Christian Wulff (Sie erinnern sich, der mit dem günstigen Hauskredit und der Vorliebe für lustige Mailboxnachrichten bei der Bild-Zeitung) auch im rechtlichen Sinne wörtlich nehmen mit seiner Aussage, der Islam gehöre zu Deutschland. Reihenweise würden die Leute konvertieren – aber die Rechtsanwälte wissen das zu verhindern.
Da alles ja so schön kompliziert ist, lassen sie sich ausbilden zu Familienrechts-Fachanwälten, und auch bei den Gerichten gibt es inzwischen eigene Familienabteilungen, in denen nur als Richter arbeiten darf, wer schon über Erfahrung verfügt, weil die Materie als so schwierig gilt.
Dabei ist das alles ein großer Etikettenschwindel. Denn obwohl es theoretisch um die Familie geht, ist in der Realität selten noch eine Familie vorhanden. Im Mietrecht geht es um Mietverhältnisse, im Baurecht um Bauwerke, im Vereinsrecht um Vereine, im Gesellschaftsrecht um Gesellschaften, da sollte man doch annehmen, im Familienrecht gehe es um Familien. Doch weit gefehlt – zumindest vor Gericht. Denn hier befasst sich das Familienrecht fast ausschließlich mit Scheidungen, also dem Auflösen von Familien und den sich daraus ergebenden Problemen.
DER STANDARDFALL
Gehen wir einmal von der Standardproblematik aus. Sie sind verheiratet, und Ihre Ehe scheitert. Das kann verschiedene Gründe haben: Geld, Beruf, unvereinbare Sternzeichen oder, wie es bei Hollywood-Promis immer so schön heißt, „unüberbrückbare Differenzen“ – was im Klartext häufig bedeutet, dass einer der Partner fremdgegangen ist.
Nehmen wir also an, Sie haben eine SMS auf seinem Handy entdeckt, die nicht von Ihnen ist: „Schatz, du warst großartig gestern – treffen wir uns heute wieder im Hotel Zur Schönen Aussicht? Gruß, Schnucki“.
Zunächst werden Sie die fünf Phasen der Trauer durchlaufen: Negierung, Wut, Verhandeln, Depression, Akzeptanz. Dieser Prozess kann manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen, er kann sich aber auch innerhalb weniger Stunden abspielen.
Ihre erste Reaktion wird sein: „Wir kennen doch gar niemand, der Schnucki heißt – das ist sicher ein Irrläufer.“ Das ist die Phase der Negierung: Man will nicht wahrhaben, was doch eigentlich offensichtlich ist. Auch der Inhalt der SMS macht Sie stutzig. Bei was sollte er großartig gewesen sein? Schluffig, langweilig, dröge, ideenlos – das sind die Adjektive, die Ihnen in den Sinn kommen, wenn Sie an Ihren Mann denken. Aber doch nicht „großartig“.
Dann fällt Ihnen aber ein, dass er gestern sehr spät nach Hause kam und ungewöhnlich roch. Und überhaupt in letzter Zeit häufig geistig abwesend war und doch entspannt wirkte. Da Sie nicht dumm sind, erreichen Sie jetzt sehr schnell die Phase der Wut, was sich leider nachteilig auf den Zustand seines neuen, teuren Handys, auf umstehendes Mobiliar und er-reichbares Geschirr auswirkt. Schlecht für ihn, wenn er während dieser Phase nicht bei Schnucki im Hotel ist, sondern in Ihrer Nähe.
Wenn die Wut verraucht ist, kommt die Phase der Verhandlung. Die Tatsache, dass die Ehe gescheitert ist, wird in-frage gestellt. Selbstverständlich sind die Ansatzpunkte der Beteiligten ganz unterschiedlich.
Sie: „Bist du bereit, Schnucki aufzugeben?“
Er: „Ich könnte sie ab jetzt nur noch einmal pro Woche sehen – und auch nur noch in ganz preiswerten Hotels.“
Sie: „Es ist unglaublich, dass du für die Schlampe überhaupt ein Hotel bezahlst – und für unseren Urlaub ist immer kein Geld da!“
Er: „Wir könnten auch hier …, wenn du in der Zeit zum Frisör gehst?“
Sie: „Aber nur, wenn du die Rechnung übernimmst. Und natürlich nicht bei irgendeinem – es muss dann schon Julien sein!“
Ja, so liefe die Verhandlung in einer idealen Welt mit großzügigen Männern und verständnisvollen Frauen ab (heute schon Realität in Frankreich, zumindest stelle ich mir so ähnlich die Gespräche zwischen Dominique Strauss-Kahn und seiner Exfrau Anne Sinclair vor). In unserer Welt nimmt das Gespräch leider nach dem zweiten Satz eine andere Richtung. Da sagen Sie: „Du musst dich entscheiden, Schnucki oder ich!“ Ihr Mann wägt kurz ab (will er in den nächsten Monaten in den Daumenschrauben der Ehefrau oder der Beinschere von Schnucki stecken) und entscheidet sich für Letzteres.
Das wiederum macht nach ein paar Tränen der Depression den Weg frei für die Phase der Akzeptanz: Er muss akzeptieren, dass der Inhalt seines Kleiderschranks kurzfristig auf dem Gehsteig zwischengelagert wird, Sie akzeptieren, dass jetzt ein anderer Mann die entscheidende Rolle in Ihrem Leben spielen wird: der Anwalt.
Gemeinsam mit ihm werden Sie in den nächsten Wochen, Monaten, vielleicht auch Jahren ganz neue Gebiete erkunden. Gebiete, von denen Sie möglicherweise bisher gar nicht wuss-ten, dass sie existieren, oder bestenfalls einen der klangvollen Namen gehört haben. Sie ahnten aber nicht, dass Sie je selbst in diese Niederungen vordringen würden. Ich spreche von Dingen wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Haus-ratsauseinandersetzung, elterliche Sorge, nachehelicher Unterhalt, Zuweisung der ehelichen Wohnung, Scheidungsfolgen-vereinbarung, einstweilige Anordnungen et cetera – aber bevor Ihnen nun der Angstschweiß auf die Stirn tritt, begeben wir uns lieber auf vertrauteres Terrain: Zunächst geht es nämlich um die Suche nach dem Richtigen.
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